AGB DE

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Von den AGB abweichende Geschäftsbedingungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Anders lautende AGB des Auftraggebers werden, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, selbst im Falle unserer Lieferung oder Dienstleitung nicht Vertragsbestandteil.

2 Angebote, Auftragserteilung, Fremdleistung

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch die Bestätigung unserer Angebote durch den Kunden zustande. Die Auftragserteilung durch den Kunden kann ebenso durch schlüssige Handlung erfolgen, etwa in Form der Mitarbeit in der Konzept- und Entwurfsphase oder durch Entgegennahme einer gewünschten Präsentation. Sollte ein Auftrag – auch zu einer Präsentation – erteilt werden, ohne dass zuvor ein Angebot durch uns erfolgt ist, erfolgt die Berechnung der üblichen Vergütung. Dies gilt entsprechend bei vom Auftraggeber nachträglich veranlassten Änderungen oder Ergänzungen des Auftragsumfangs, sofern nicht zuvor unsere gültigen Honorarsätze vereinbart wurden.


2.2 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden ebenfalls in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.


2.3 Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Bei einem Auftragswert von bis zu 1.000,– € kann dies auch ohne vorherige Absprache mit dem Kunden geschehen, es sein denn, es wurde anders vereinbart. Bei Aufträgen, die einen Warenwert von 1.000,– € netto überschreiten, erfolgt die Beauftragung in Absprache mit dem Kunden. Aufträge gelten auch dann im Namen und für Rechnung des Kunden erteilt, wenn der Zulieferer (Auftragnehmer) an uns fakturiert. Auf Wunsch des Zulieferers hat der Kunde die Auftragserteilung schriftlich zu bestätigen.


2.4 Soweit Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen, sofern nicht ein Fall der Haftung nach Ziffer 6 dieser AGB gegeben ist.


2.5 Werden von uns im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnen wir die für die Angebotseinholung aufgewandten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand bzw. pauschal mit 15% des Angebotswertes.


2.6 Die branchenüblichen Besonderheiten bei der Auftragserteilung an Zulieferer, etwa im Druckbereich, sind zu beachten. Bei Auftragserteilung im Namen und in Vollmacht des Kunden werden regelmäßig auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zulieferer vereinbart, die dann auch für unsere Kunden maßgeblich sind.

3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers(Lieferung, Prüfung und Aufbewahrung von Dateien)

3.1 Wir übernehmen bzw. vermitteln die Herstellung von Druckvorlagen, Templates oder Anwendungsprogrammen (z. B. im Internet) aus Daten, die der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seinen Gefahr auf Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber muss von allen uns zur Verfügung gestellten Daten Sicherungskopien behalten. Bei der Beauftragung der Herstellung von digitalen Druckvorlagen liefern wir die Daten für die Produktion an den Kunden oder auf seinen Wunsch an die Druckerei. Eine Nutzung oder Bearbeitung der Daten zu anderen Zwecken bedarf unserer Zustimmung (§ 55a UrhG). In keinem der vorbezeichneten Fälle sind wir verpflichtet, die von uns hergestellten Dateien länger als bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist aufzubewahren. Die uns vom Auftraggeber zu Verfügung gestellten Daten werden lediglich bis zur Erfüllung des Vertragszwecks, längstens bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufbewahrt.


3.2 Der Auftraggeber ist uns zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig bzw. von Computerviren befallen sind.


3.3 Druckfilme sowie digitale Druckvorlagen werden nicht bei uns, sondern ggf. bei der jeweils ausführenden Druckerei aufbewahrt, deren AGB bezüglich der Aufbewahrung auch für unsere Kunden maßgeblich sind.


3.4 Bildrechte: Alle Bild-, und Markenrechte werden sofern nicht anders vereinbart vom Auftraggeber geklärt.

4 Lieferung

4.1 Wir senden Druckvorlagen, Entwürfe, Texte und sonstige Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu. Bei Versendungen geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei der Fernübertragung von Dateien. Der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.


4.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommen wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessenen Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn dies in der Fristsetzung angedroht war. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswerts (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.


4.3 Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, soweit diese auf höhere Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- und Transportstörungen (einschließlich Störungen im externen Datennetz inkl. Hausanschluss bei Netzbetreibern, Internet-Access- und/oder Serviceprovidern). Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Zulieferung/Beistellung von Material bzw. Daten, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine um den Verzögerungszeitraum.

5 Internet-Projekte

5.1 Die heterogene Struktur des Internets und anderer digitaler Medien bietet bisher keine Gewähr dafür, dass alle Interessenten Zugriff auf die Internet- Seite des Auftraggebers nehmen können, da für die Erstellung und Darstellung der Seiten eine bestimmt Software verwendet wird. Dem Anwender ist es zwar möglich, auch diese Seiten auf das eigene digitale Endgerät zu laden, um sie jedoch lesen zu können, sind bestimmte Tools und auch bestimmt Hardware-Komponenten erforderlich. Es handelt sich also um eine strategische Entscheidung des Auftraggebers, zur Erstellung der Internet- Seiten eine bestimmt Software zu verwenden.


5.2 Weiterhin ist es möglich, dass die speziell von uns entwickelten Software-Anwendungen (Programmierungen) durch jedermann auf das eigene digitale Endgerät geladen und dort ggf. auch verändert werden können, ohne dass eine Kontrolle möglich ist. Dies bedingt nur einen eingeschränkten Urheberrechtsschutz. Die technische Besonderheit als „offenes Medium“ bringt als Missbrauchsmöglichkeiten mit sich, für die wir keine Haftung übernehmen können.

6 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

6.1 Die Gewährleistungsfrist wegen etwaiger Mängel beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werkes. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit unserer Lieferungen und Leistungen sowie der zur Korrektur übersandten Vorund Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich mitzuteilen; andernfalls gelten unsere Lieferungen und Leistungen als mängelfrei. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Mangel schadhaft, liefern wir nach Wahl des Auftraggebers Ersatz oder bessern nach. Regelmäßig sind dem Auftraggeber zwei Nachbesserungsversuche, bei umfangreichen Anwendungsprogrammierungen auch drei Nachbesserungsversuche zumutbar. Schlägt die letzte Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist fehl, so kann der Auftraggeber nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.


6.2 Die von uns produzierten Dateien sind auf eine optimale Ausgabequalität auf unseren Ausgabegeräten erzeugt worden. Dateien sind grundsätzlich nicht auf jedem beliebigen Gerät in gleicher Qualität ausgabefähig. Je nach Typ und Kalibrierung des Ausgabegeräts kann es zu Qualitätsunterschieden kommen, Farben und Bildeindrücke können sich stark verändern, Schriften können eine andere Laufweite annehmen usw.. Bitte überprüfen Sie die Übereinstimmung der von uns gelieferten Dateien im Hinblick auf die von Ihnen gewünschten Ergebnisse anhand von Ausdrucken und/oder Proofs, und erteilen Sie uns eine Produktionsfreigabe. Die Gefahr etwaiger Mängel geht mit der Produktionsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die erst in dem sich anschließenden Fertigungsvorgang erkannt werden konnten. Gleiches gilt im Falle einer unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung von Dateien oder Vorlagen durch den Auftraggeber.


6.3 Garantien liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Leistungen ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Soweit der Auftraggeber insbesondere an den von uns gelieferten Dateien bzw. sonstigen Arbeitsergebnissen Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Gewährleistung durch uns, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Manipulation ohne Einfluss auf einen etwaigen Fehler waren.

7 Haftung

7.1 Wir haften uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei Unmöglichkeit haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht.


7.2 Im Falle der unkontrollierten Druckfreigabe, Weiterhabe oder Verarbeitung von Dateien oder Vorlagen durch den Kunden haften wir nicht für Schäden und Qualitätsmängel, die bei der Weiterverarbeitung (insbesondere bei der Produktion) auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Dateien oder Vorlagen nicht entdeckt werden können. Soweit Fehler erst nach der Produktionsfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten, bleibt unsere Haftung auf den Auftragswert der Druckvorlage beschränkt.


7.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit uns kein Auswahlverschulden trifft. Wir treten in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern wir selbst Auftraggeber von Subunternehmern sind, treten wir hiermit sämtliche uns zustehende Gewährleistung-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhaften, verspäteten Lieferungen oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von uns zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

8 Erwerb von Rechten

8.1 Unsere Leistungen (z.B. Entwürfe, Konzepte, Software-Tools, Layouts, Texte) sind rechtlich geschützt. Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns erbrachten Leistungen gleich welcher Art, insbesondere alle Urheber- und Nutzungsrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte vor. Eine Rechteübertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur in dem nachfolgend geregelten Umfang, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.


8.2 Dem Auftraggeber wird an den urheberrechtlich oder anderweitig geschützten oder schützbaren Leistungen von uns ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Der Umfang der Rechteübertragung richtet sich in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem zugrunde liegenden Angebot bzw. dem Vertragszweck. Sofern kein festes Vertragsverhältnis oder keine feste Laufzeit vereinbart worden sind, erhält der Auftraggeber ein nur Projekt bezogenes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer der Zusammenarbeit.


8.3 Erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars einschließlich der Lizenzgebühr zur Übertragung des Vervielfältigungsrechtes erwirbt der Auftraggeber das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Leistungen im vereinbarten Umfang. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang, Zeithorizont oder Zweck hinaus, sind eine gesonderte Vereinbarung und eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen oder Veröffentlichungs- bzw. Vervielfältigungsrechte für andere, nicht in der Auftragsbestätigung enthaltene Medien oder Nutzungsarten werden nicht mit übertragen.


8.4 Das Recht zur Bearbeitung oder Veränderung der erbrachten Leistungen verbleibt bei uns. Eine Weiterübertragung der auf den Auftraggeber übertragenen Rechte auf Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zulässig.


8.5 Der Auftraggeber ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, von uns entwickelte Markennamen, Schriftzüge, Logos oder ähnliches als Marke beim Deutschen Patent und Markenamt oder anderswo anzumelden oder anmelden zu lassen.

9 Eigenwerbung/Urheberbenennung

9.1 Wir dürfen unsere Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung oder der Teilnahme an Wettbewerben – auch nach Beendigung des Vertrages – unentgeltlich nutzen.


9.2 Das Recht zur Urheberbenennung verbleibt bei uns. Wir sind berechtigt, unser Logo, unseren Namenszug oder sonstige allgemein übliche Bezeichnungen dezent und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber auf dessen von uns entwickelten Kommunikationsmitteln anzubringen.

10 Zahlung und Zahlungsverzug/Eigentumsvorbehalt

10.1 Die uns zustehende Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.


10.2 Entwürfen, Datensätzen, Stilvorlagen, Templates, Internet- Programmierungen, Software-Tools, Werkzeichnungen, Layouts und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung, deren Vergütung sich zusammensetzt aus:
a) dem Entwurfshonorar (Design und Text)
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
c) dem Ausarbeitungs- bzw, Reinzeichnungshonorar Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt das Entgelt für das Copyright. An gestalterischen und/oder textlichen Entwürfen und Ausarbeitungen bzw. Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.


10.3 Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern: ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und ein weiteres Drittel bei Fertigstellung der Hälfte der Arbeiten.


10.4 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vom Auftraggeber zu zahlen. Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlungseingang.


10.5 Die von uns gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus dem Auftrag ergebenen Forderungen in unserem Eigentum. Auch die Einräumung von Nutzungs- und Verwendungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung unserer Forderungen abhängig. Gemäß § 369 HGB behalten wir uns vor, an allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung auszuüben.

11 Aufrechnung/Zurückbehaltung

11.1 Der Auftraggeber kann uns gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen erlaubt.

12 Vertraulichkeit

12.1 Wir werden alle uns im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Wir werden Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz unseres Unternehmens.


13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Bestimmungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.